Barrierefreiheit

Als „Kleinstunternehmen“ sind wir von den dienstleistungsbezogenen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetztes (BFSG) nicht betroffen. Gleichwohl bemühen wir uns im Einzelfall, den Zugang zu unseren Dienstleistungen so barrierefrei wie möglich zu gestalten.